Brutto-Netto-Rechner 2026
Wie viel von deinem Bruttogehalt auf deinem Konto landet – und wohin der Rest geht.
Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026
Deine Angaben
Steht oben auf deiner Gehaltsabrechnung.
I: ledig. II: alleinerziehend. III und V: verheiratet mit deutlich unterschiedlichem Einkommen (wer mehr verdient, nimmt III). IV: verheiratet, ähnliches Einkommen. VI: zweiter oder weiterer Job. Deine Steuerklasse steht auf der Gehaltsabrechnung.
Wichtig für die Kirchensteuer und in Sachsen für die Pflegeversicherung.
Kinder senken deinen Beitrag zur Pflegeversicherung sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Wert nennt deine Krankenkasse.
Weitere AngabenGeburtsjahr, ältere Kinder, Kinderfreibeträge, Faktor, Freibetrag
Ohne Kinder zahlst du ab 23 Jahren einen Zuschlag zur Pflegeversicherung. Wer vor 2026 64 geworden ist, bekommt einen Altersentlastungsbetrag.
Auch ältere Kinder befreien dich vom Zuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung.
Steht auf deiner Gehaltsabrechnung. Leer lassen, dann setzen wir je Kind 1,0 an (Steuerklasse III, IV und V) oder 0,5 (Steuerklasse I, II und VI).
Nur wenn das Finanzamt dir einen Freibetrag eingetragen hat, etwa für Fahrtkosten.
Dein Ergebnis
2026 · Steuerklasse I
Dir bleiben
2.333,25 Euro
netto pro Monat
27.999,00 € im Jahr · 66,7 % von 3.500,00 € brutto
| Bruttogehalt | 3.500,00 € |
|---|---|
| Steuern | |
| Lohnsteuer | −405,50 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Sozialabgaben | |
| Rentenversicherung9,3 % | −325,50 € |
| Arbeitslosenversicherung1,3 % | −45,50 € |
| Krankenversicherung8,75 % | −306,25 € |
| Pflegeversicherung2,4 % mit Zuschlag für Kinderlose | −84,00 € |
| Abzüge gesamt | −1.166,75 € |
| Netto | 2.333,25 € |
- Abzüge im Jahr
- 14.001,00 €
- Kosten für deinen Arbeitgeber im Monat
- 4.245,50 €
Von 100 € mehr Bruttogehalt bleiben dir 55,00 € netto.
Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Ohne Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile und Umlagen.
Nächster Schritt
So wird gerechnet
Dein Arbeitgeber zieht vom Bruttogehalt zwei Arten von Abzügen ab und überweist sie direkt: Steuern an das Finanzamt und Beiträge an die Sozialversicherung. Was übrig bleibt, ist dein Netto. Dieser Gehaltsrechner geht beide Wege: vom Brutto zum Netto und vom Wunsch-Netto zurück zum Brutto.
- 1
Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan
Wir rechnen die Lohnsteuer nach derselben amtlichen Vorschrift wie die Lohnbuchhaltung: dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Er rechnet dein Monatsgehalt aufs Jahr hoch, zieht Freibeträge und die Vorsorgepauschale ab und wendet den Einkommensteuertarif an. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 €. - 2
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Den Solidaritätszuschlag (Soli) zahlen 2026 nur noch Gutverdienende: erst wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (Steuerklasse III: 40.700 €). Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Kinder senken beide über die Kinderfreibeträge. - 3
Sozialabgaben
Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 3,6 %. Die Hälfte zahlt dein Arbeitgeber. Ohne Kinder ist dein Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 23 Jahren um 0,6 Prozentpunkte höher. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt er um je 0,25 Prozentpunkte. - 4
Beitragsbemessungsgrenzen
Beiträge werden nur bis zu einer Grenze fällig: 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber steigen deine Abzüge nur noch durch die Steuer.
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil)
Annahmen und Grenzen
- Gerechnet wird für 2026 mit laufendem Monatslohn. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Firmenwagen oder andere geldwerte Vorteile sind nicht enthalten.
- Der Jahreswert ist das Zwölffache des Monatswerts. Was du am Ende wirklich an Einkommensteuer zahlst, klärt die Steuererklärung.
- Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Deine Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen.
- Bei privater Versicherung nehmen wir ohne Angabe an, dass 80 % des Beitrags auf die steuerlich absetzbare Basisabsicherung entfallen.
- Ohne Geburtsjahr und ohne Kinder rechnen wir mit dem Zuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung.
- Beamte, Selbstständige und Studierende mit Sonderregeln (Werkstudentenprivileg) sind nicht abgebildet.
- Die Kosten deines Arbeitgebers enthalten seine Sozialbeiträge, aber keine kassenabhängigen Umlagen und keine Unfallversicherung.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt bei 3.000 € brutto?
In Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bleiben dir 2026 2.054,42 € netto im Monat. Mit Kirchensteuer oder in einer anderen Steuerklasse ändert sich das deutlich. Gib deine Werte oben ein.
Welche Steuerklasse bringt am meisten Netto?
Steuerklasse III, aber nur für Verheiratete, deren Partner dafür in Steuerklasse V wechselt und dort mehr Lohnsteuer zahlt. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus: Die Steuerklasse verteilt die Steuer nur anders auf die Monate, die Gesamtsteuer bleibt gleich.
Warum ist mein Netto 2026 gesunken, obwohl das Brutto gleich geblieben ist?
Viele Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag erhöht, der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %. Gleichzeitig sind der Grundfreibetrag und die Tarifgrenzen gestiegen, was die Lohnsteuer etwas senkt. Unterm Strich hängt es von deiner Kasse ab.
Gehaltsrechner: Wie rechne ich Netto in Brutto um?
Wähle oben „Wunsch-Netto“. Dann arbeitet der Rechner als Netto-Brutto-Rechner: Er sucht das Bruttogehalt, das genau dieses Netto ergibt, und zeigt es als Ergebnis. Das hilft bei Gehaltsverhandlungen.
Wie viel Netto bleibt beim Mindestlohn?
Bei 40 Wochenstunden sind das 2026 2.409,33 € brutto und in Steuerklasse I ohne Kinder 1.716,47 € netto im Monat, bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Für andere Stundenzahlen gibt es den Stundenlohnrechner.
Quellen
- Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1)Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1) (öffnet externe Seite)
- § 32a EStG – EinkommensteuertarifBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif (öffnet externe Seite)
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (§§ 3, 4 SolZG)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (§§ 3, 4 SolZG) (öffnet externe Seite)
- Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026)Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026) (öffnet externe Seite)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (öffnet externe Seite)
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)Bundesministerium für Gesundheit (Bundesanzeiger) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7) (öffnet externe Seite)
- Grundsätzliche Hinweise zur Beitragssatzdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (31.03.2025)GKV-Spitzenverband · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Grundsätzliche Hinweise zur Beitragssatzdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (31.03.2025) (öffnet externe Seite)
- Kirchensteuerhebesätze der Länder (8 % / 9 %)Evangelische Kirche in Deutschland (kirchenfinanzen.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Kirchensteuerhebesätze der Länder (8 % / 9 %) (öffnet externe Seite)
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