Minijob- und Midijob-Rechner 2026
Ob Minijob, Midijob oder regulärer Job: was dir netto bleibt und was dein Arbeitgeber zahlt.
Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026
Deine Angaben
Minijob bis 603 €, Midijob bis 2.000 €.
Damit prüfen wir, ob dein Stundenlohn den Mindestlohn erreicht.
Fest stehen die Minijob-Grenze von 633 € und der Mindestlohn von 14,60 €. Die Pauschalabgaben im Minijob sind gesetzlich festgelegt. Beitragssätze und Lohnsteuer für 2027 sind noch nicht veröffentlicht: Midijobs und reguläre Jobs rechnen wir dann mit den Werten von 2026 und kennzeichnen das Ergebnis als Näherung.
Weitere AngabenBefreiung von der Rentenversicherung, Privathaushalt
Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dann zahlst du keinen eigenen Rentenbeitrag, erwirbst aber weniger Ansprüche.
Zum Beispiel Putzen oder Gartenarbeit bei Privatleuten (Haushaltsscheck-Verfahren). Dein Arbeitgeber zahlt dann weniger Abgaben, dein Rentenbeitrag ist höher.
Dein Ergebnis
2026
Minijobbis 603 € im Monat
Dir bleiben
581,29 Euro
netto pro Monat
21,71 € Abzüge von 603,00 € brutto
- Dein Stundenlohn
- 13,92 €
- Höchstens im Minijob (Mindestlohn 2026)
- 10,01 Std. pro Woche
- Kosten für deinen Arbeitgeber im Monat
- 790,95 €
So lange kannst du arbeiten, ohne die Minijob-Grenze von 603 € zu überschreiten: beim Mindestlohn höchstens 43,38 Std. im Monat (mit 13/3 Wochen pro Monat).
| Verdienst brutto | 603,00 € |
|---|---|
| Deine Sozialabgaben | |
| Rentenversicherung | −21,71 € |
| Abzüge gesamt | −21,71 € |
| Netto | 581,29 € |
Steuern zahlst du im Minijob nicht selbst: Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % an die Minijob-Zentrale. Dein Netto ist dein Verdienst abzüglich deines Beitrags zur Rentenversicherung.
| Verdienst brutto | 603,00 € |
|---|---|
| Abgaben deines Arbeitgebers | |
| Krankenversicherung | 78,39 € |
| Rentenversicherung | 90,45 € |
| Pauschsteuer (2 %) | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,90 € |
| Abgaben gesamt | 187,95 € |
| Kosten für deinen Arbeitgeber | 790,95 € |
Überschreitest du die Grenze gelegentlich und unvorhersehbar, etwa als Krankheitsvertretung, bleibt es ein Minijob: in höchstens zwei Monaten im Jahr und in diesen Monaten bis höchstens zum Doppelten der Grenze (2026: 1.206 €).
Ausblick auf 2027
Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € und der Mindestlohn bei 14,60 €. Mit 603,00 € bleibt es ein Minijob.
Im Minijob höchstens 10,00 Std. pro Woche beim Mindestlohn von 14,60 €.
Gerechnet mit gesetzlicher Krankenversicherung. Ohne Einmalzahlungen.
Nächster Schritt
So wird gerechnet
Wie viel Abgaben auf deinen Lohn anfallen, hängt davon ab, in welchem Bereich dein Monatsverdienst liegt. Bis 603 € ist es ein Minijob, bis 2.000 € ein Midijob, darüber eine reguläre Beschäftigung.
- 1
Minijob: Pauschalabgaben für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,80 %), U2 (0,22 %) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 %). Du selbst zahlst nur den Rest zur Rentenversicherung: 3,6 %, mindestens bezogen auf 175 €. - 2
Midijob: reduzierte Beiträge im Übergangsbereich
Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlst du Sozialabgaben nur auf einen reduzierten Betrag. Er steigt gleitend an und erreicht bei 2.000 € den vollen Verdienst. Der Arbeitgeber zahlt etwas mehr als sonst. Die Formel nutzt den Faktor F = 0,6619. - 3
Lohnsteuer
Im Midijob und im regulären Job wird Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse auf den vollen Verdienst berechnet, nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026. In Steuerklasse I fällt bei kleinen Verdiensten meist keine an. - 4
Höchststunden
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden mal 13/3 Wochen pro Monat mal Mindestlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das höchstens 43,38 Stunden im Monat.
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro
Annahmen und Grenzen
- Gerechnet wird mit gesetzlicher Krankenversicherung und laufendem Monatslohn, ohne Einmalzahlungen.
- Die Pauschsteuer von 2 % im Minijob trägt der Arbeitgeber. Wird sie auf dich abgewälzt, sinkt dein Netto um diesen Betrag.
- Umlagen U1 und U2 im Midijob und regulären Job hängen von der Krankenkasse ab und sind nur enthalten, wenn du die Sätze angibst. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft fehlen.
- Für 2027 stehen nur Minijob-Grenze und Mindestlohn fest. Midijobs und reguläre Jobs rechnen wir für 2027 mit den Werten von 2026 und kennzeichnen sie als Näherung.
- Mehrere Minijobs, ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung und kurzfristige Beschäftigungen sind nicht abgebildet.
- Stunden rechnen wir mit 13/3 Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?
2026 darfst du im Minijob bis zu 603 € im Monat verdienen, also 7.236 € im Jahr. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 €, weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43,38 Stunden im Monat, das sind etwa 10 Stunden pro Woche. 2027 sind es bei 14,60 € höchstens 43,35 Stunden im Monat. Verdienst du mehr pro Stunde, sind es entsprechend weniger Stunden.
Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?
Ja, du zahlst 3,6 % deines Verdienstes, bei 603 € also 21,71 € im Monat. Netto bleiben dir 581,29 €. Du kannst dich schriftlich befreien lassen, dann bekommst du den vollen Lohn, sammelst aber weniger Rentenansprüche.
Wie viel Netto bleibt im Midijob bei 1.200 €?
In Steuerklasse I, ohne Kinder, ab 23 Jahren und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bleiben dir 2026 1.012,73 €. Deine Sozialabgaben betragen 187,27 € statt rund 261 € bei einem regulären Job. Lohnsteuer fällt keine an.
Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze einmal überschreite?
Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Monaten pro Jahr erlaubt, etwa als Krankheitsvertretung, und in diesen Monaten höchstens bis zum Doppelten der Grenze (2026: 1.206 €). Planst du dauerhaft mehr ein, wird aus dem Minijob ein Midijob. Was das für dein Netto heißt, siehst du oben. Für die Umrechnung zwischen Stunden und Monat hilft der Stundenlohnrechner.
Quellen
- § 8 SGB IV – Geringfügige BeschäftigungBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (öffnet externe Seite)
- Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2026 (603 €) und ab 1.1.2027 (633 €), BAnz AT 20.11.2025 B1Bundesministerium für Arbeit und Soziales · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2026 (603 €) und ab 1.1.2027 (633 €), BAnz AT 20.11.2025 B1 (öffnet externe Seite)
- Minijob-Beiträge 2026 (Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage)Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Minijob-Beiträge 2026 (Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage) (öffnet externe Seite)
- § 163 SGB VI – Sonderregelung beitragspflichtige Einnahmen (Mindestbemessung 175 €)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 163 SGB VI – Sonderregelung beitragspflichtige Einnahmen (Mindestbemessung 175 €) (öffnet externe Seite)
- § 168 SGB VI – Beitragstragung bei Beschäftigten (geringfügig Beschäftigte)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 168 SGB VI – Beitragstragung bei Beschäftigten (geringfügig Beschäftigte) (öffnet externe Seite)
- § 249b SGB V – Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger BeschäftigungBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 249b SGB V – Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung (öffnet externe Seite)
- § 20 SGB IV – Aufbringung der Mittel, ÜbergangsbereichBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 20 SGB IV – Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich (öffnet externe Seite)
- Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesanzeiger) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F 2026 (BAnz AT 18.12.2025 B5) (öffnet externe Seite)
- Gemeinsames Rundschreiben zum Übergangsbereich (GKV-Spitzenverband, DRV, BA) vom 20.12.2022Minijob-Zentrale / GKV-Spitzenverband · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Gemeinsames Rundschreiben zum Übergangsbereich (GKV-Spitzenverband, DRV, BA) vom 20.12.2022 (öffnet externe Seite)
- § 2 Beitragsverfahrensverordnung – Beitragsberechnung (Übergangsbereich)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2 Beitragsverfahrensverordnung – Beitragsberechnung (Übergangsbereich) (öffnet externe Seite)
- Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026)Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026) (öffnet externe Seite)
- Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1)Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1) (öffnet externe Seite)
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1 (öffnet externe Seite)
- § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich (Ausnahmen vom Mindestlohn)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich (Ausnahmen vom Mindestlohn) (öffnet externe Seite)
Alle Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie wir rechnen und prüfen, steht auf So rechnen wir.